Wer zahlt Ihre monatlichen Kreditraten weiter, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind? Ganz gleich, ob wegen einer schweren Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder im Todesfall – Sie werden vermutlich nicht wollen, dass Ihre Zahlungsverpflichtungen von Ihrem Ehepartner, Ihrer Ehepartnerin oder Familienmitgliedern übernommen werden müssen.
Unsere Restschuldversicherungen übernehmen den ausstehenden Kreditbetrag bzw. tilgen die Raten weiter für alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen. Das ist für Sie vor allem dann relevent, wenn Sie selbstständig, unbefristet angestellt oder freiberuflich tätig sind, und Sie beim Abschluss Ihrer Fahrzeugfinanzierung kein finanzielles Risiko eingehen möchten.
Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abgeschlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).
Risiko | Absicherung mit RSVPlus | Absicherung mit RSV |
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Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Arbeitslosigkeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Todesfall | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit RSV oder RSVPlus.
Wir beraten Sie umfassend zu all unseren Versicherungen, damit Sie - je nach persönlicher Lebenssituation - rundum abgesichert sind.
Leistungsfall | Arbeitsunfähigkeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | 42 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig |
Leistung | Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse | Entfällt |
Leistungsfall | Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate |
Karenzzeit | 60 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Versterben der versicherten Person |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Entfällt |
Leistung | Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse |
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Bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres finanzierten Fahrzeugs werden Leistungen der Kfz-Versicherung ergänzt, indem die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahlten Kaufpreis erstattet wird.
Mehr über GAP & GAPPlusMit dem BDK ReKoSchutz sichern Sie die wichtigsten und kostenintensivsten Bauteile Ihres Autos nach Ablauf der Herstellergarantien ab und profitieren von einem umfassenden Mobilitätsschutz.
Mehr über BDK ReKoSchutzBDK Move On schützt Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bzw. bei schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Und das passend zu Ihrer persönlichen Lebenssituation.
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