Private GAP-Versicherung (GAP-Versicherung Auto-Kredit)

GAP & GAPPlus

Kaufpreisschutz bei Fahrzeugverlust.


Was passiert, wenn Ihr Auto plötzlich einen Totalschaden hat? Oder gar, wenn es gestohlen wurde? Vermutlich brauchen Sie wieder ein neues Auto, am liebsten mit der gleichen Ausstattung wie vorher. Das Problem dabei ist, dass viele Kfz-Versicherungen nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs erstatten und nicht den ursprünglich gezahlten Kaufpreis. Diese Differenz müssen Sie dann selbst übernehmen.

Unsere GAP-Versicherungen gleichen die Lücke zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis aus. Dadurch steht Ihnen wieder die volle Kaufpreissumme zur Verfügung, um sich ein neues Wunschauto anzuschaffen. Ebenfalls sinnvoll: Auch mitgeführtes Equipment wie eine Dachbox, Kinderwagen und weiteres ist im Schadenfall versichert.

Ihre Vorteile:

  • Erleichtert die Neubeschaffung Ihres Autos bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Mitgeführtes Equipment ist mitversichert
  • Hoher Schutz bei geringer Versicherungsprämie

So schließen Sie eine
GAP-Versicherung ab:

Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit GAP-Versicherung.

Haben Sie Fragen?


Wir beraten Sie umfassend zu all unseren Versicherungen, damit Sie - je nach persönlicher Lebenssituation - rundum abgesichert sind.

Zum Kontakt 

GAP und GAPPlus im Vergleich

GAP: Erstattung der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs und dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis sowie einer ggf. geleisteten Anzahlung – gilt für die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit. Ab dem 25. Monat wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert Ihrer Finanzierung erstattet. Maximal bis 15.000 Euro.

GAPPlus: Erstattung der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs
und dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis sowie einer ggf. geleisteten Anzahlung – gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Maximal bis 30.000 Euro.

  • Kostenübernahme eines Ersatzwagens für max. 30 Tage und max. 25,– Euro pro Tag.*
  • Jährliche Anpassung der Versicherungssumme um 3 % (Aufsummierung bis max. 20 %).

Leistungen von GAP und GAPPlus

  • Abgedeckt sind der Diebstahl des Fahrzeugs oder Totalschaden durch eigen- oder fremdverschuldeten Unfall, Brand, Explosion, Hagel und Überschwemmung.
  • Übernimmt zusätzlich die Selbstbeteiligung des Kaskoversicherers bis 1.000,– Euro.
  • Erstattung von Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt bis max. 700,– Euro.
  • Mitgeführtes Equipment ist bis zum Maximalbetrag mitversichert: Kindersitz 400,– Euro, Kinderwagen 700,– Euro, Hundebox 100,– Euro, Dachbox 300,– Euro, Fahrradträger 350,– Euro, Golfbag und Golfcaddy 300,– Euro, Gepäck (exklusive Elektrogeräte und Bargeld) 400,– Euro.
  • Bezuschussung für ein gewünschtes Fahrtraining/Fahrsicherheitstraining nach einem Unfall: bis zu 200 Euro.
  • Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit: maximal 84 Monate.
  • Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag erhoben, auf den Netto-Darlehensbetrag addiert und in der monatlichen Rate mitfinanziert.
  • Ihr Fahrzeug wird über die Société Générale Insurance versichert.
  • Ihr Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Kreditvertrages – jedoch frühestens ab Übergabe des versicherten Fahrzeuges.

Hinweis: Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Eine rechtsverbindliche Auskunft über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.

Voraussetzungen für die GAP- und GAPPlus-Versicherung

  • Sie müssen bei Versicherungsbeginn mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und einen Finanzierungsvertrag mit der BDK abgeschlossen haben.
  • Ihr ständiger Wohnsitz ist in Deutschland.
  • Ihr Auto ist in Deutschland zugelassen.
  • Der Kaufpreis gemäß Kaufvertrag des Fahrzeuges beträgt maximal 80.000 Euro.
  • GAP
    • Der Wagen ist bei Vertragsbeginn maximal 8 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
    • Bei Vertragsende ist Ihr Fahrzeug maximal 15 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
  • GAPPlus
    • Der Wagen ist bei Vertragsbeginn maximal 6 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
    • Bei Vertragsende ist Ihr Fahrzeug maximal 13 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).

* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.


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