Sollten Sie in unserem FAQ-Bereich nicht alle Antworten auf Ihre Fragen finden, hilft Ihnen unser Kundenservice auch gerne über unsere Kontaktformulare weiter.
Ich möchte ein Fahrzeug leasen. Was muss ich tun?
Warum muss ich eine Schufa-Auskunft abgeben, wenn ich ein Auto leasen will?
Kann ich mein geleastes Fahrzeug am Ende der Leasing-Laufzeit kaufen?
Was passiert mit den Autos, die an uns zurückgegeben werden?
Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?
Was bedeutet Restwertleasing und Kilometerleasing?
Zwischen welchen Laufzeiten kann ich beim Leasing wählen?
Was ist das Full-Service Leasing?
Was beinhaltet der Technik-Service?
Über welche Änderungen informiere ich die BDK/ ALD LF?
Welche Fahrzeuge kann ich leasen?
Wie erfolgt die Rückgabe des Leasingfahrzeugs bei Kilometerverträgen?
Wo kann ich das Fahrzeug am Vertragsende zurückgeben?
Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?
Muss ich Aufkleber vor Fahrzeugrückgabe entfernen?
Egal ob als Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender - Leasing, lohnt sich für all diejenigen, die ein Auto nutzen, aber nicht zwingend kaufen möchten. Sie zahlen für den Gebrauch des Fahrzeugs über einen vereinbarten Zeitraum zwischen 24 und 60 Monaten (Laufzeit) eine individuell vereinbarte Monatsrate. So haben Sie nicht nur Ihre Ausgaben optimal im Blick, sondern auch die Möglichkeit immer ein neues Auto zu fahren. Durch das geringe Alter des Fahrzeugs fallen meist nur geringe Reparaturkosten an. Nach Ablauf des Leasingvertrags geben Sie das Auto an uns zurück und müssen sich nicht um den gewinnbringenden Verkauf des Fahrzeugs kümmern.
Lassen Sie sich von Ihrem Autohändler vor Ort beraten oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an privatkunden@bdk-bank.de. Sie können uns auch gerne unter 040 48091-8 anrufen.
Details zu Ihrer Leasinganfrage, wie beispielsweise zur Kalkulation, zu Vertragsfragen oder Lieferzeiten, klären wir direkt mit Ihnen in einem telefonischen Beratungsgespräch. Hat Sie unser Leistungsangebot überzeugt, senden wir Ihnen die Unterlagen für die Bonitätsprüfung zu. Nach positiver Bonitätsprüfung erhalten Sie umgehend eine Leasingzusage. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie per Post. Bitte senden Sie diese unterzeichnet per PostIdent-Verfahren an uns zurück.
Der Leasinggeber der BDK ist die ALD LF. Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist die ALD LF verpflichtet, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die hierfür erforderlichen Unterlagen einzuholen.
Zu einer Bonitätsprüfung gehören beim privaten Interessenten die Selbstauskunft und die Schufa-Auskunft.
Bei einem Kilometer-Leasingvertrag können Sie das Fahrzeug zum aktuellen Marktwert übernehmen. Bei einem Restwert-Leasingvertrag dürfen Sie das Fahrzeug nicht selbst kaufen, können aber einen Dritten als Käufer benennen.
Die sogenannten Leasing-Rückläufer gehen entweder zurück an den Autohändler oder wir verkaufen diese Fahrzeuge weiter. Sowohl Händler als auch Privatpersonen zählen zu unseren Kunden. Sie haben Interesse an einem topgepflegten Gebrauchten? Leasingpartner der BDK ist die ALD Lease Finanz GmbH. Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Gebrauchtwagen-Plattform JuhuAuto.
Nein, mit der ALD Lease Finanz GmbH, dem Leasingpartner der BDK, können Sie dieses Risiko absichern! In unseren Leasingverträgen kann optional die GAP-Deckung für nur 7,14 Euro im Monat abgeschlossen werden. Mit GAP-Deckung haben Sie keine zusätzlichen Unannehmlichkeiten im Schadenfall und können ohne Nachzahlungen sofort ein neues Fahrzeug leasen.
Ohne die GAP-Deckung haften Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für die Deckungslücke zwischen unserem Buchwert und dem Wiederbeschaffungswert.
Der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung besteht in der Eigentumsfrage: Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren ist es Ihr Eigentum. Mit den monatlichen Raten tragen Sie den Kredit ab. Bei einem geleasten Fahrzeug bleibt das Fahrzeug hingegen im Besitz der Leasinggesellschaft. Es wird Ihnen als Leasingnehmer für die vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlassen. Mit den Leasingraten zahlen Sie für die Nutzung des Fahrzeugs.
Beim Leasing werden grundsätzlich zwei Vertragsarten unterschieden: Das Restwertleasing und das Kilometerleasing.
Beim Restwertleasing wird bei Vertragsabschluss ein Restwert vereinbart. Das ist der Wert, den das Fahrzeug bei Vertragsende noch haben muss. Am Ende der Laufzeit haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie nennen einen Käufer, der das Leasingfahrzeug zum vereinbarten Restwert übernimmt. 2. Der tatsächliche Restwert wird von einem Gutachter ermittelt. Übersteigt dieser den vertraglich festgelegten Restwert, erhalten Sie 75 % vom Mehrerlös. Wenn Sie das nächste Fahrzeug wieder bei uns leasen, schreiben wir Ihnen die verbleibenden 25 % gut. Mindererlöse werden zu 100 % berechnet. Beim Restwertleasing profitieren Sie von niedrigen Raten.
Beim Kilometerleasing legen Sie bei Vertragsabschluss eine Kilometer-Zahl fest, die Sie voraussichtlich pro Jahr fahren werden. Wird am Ende der Laufzeit die vereinbarte Gesamt-Kilometerleistung um mehr als 2.500 km unterschritten, vergüten wir Ihnen die Minderkilometer (bis max. 10.000 km). Wird sie um mehr als 2.500 km überschritten, berechnen wir Ihnen die Mehrkilometer. Bei Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus gehen, kommen Sie für die Reparaturkosten oder die festgestellten Minderwerte auf. Beim Kilometerleasing haben Sie kein Restwertrisiko. Haben Sie sich für einen Neuwagen mit Kilometerleasing entschieden, kann ergänzend ein Servicepaket hinzu gebucht werden. Schauen Sie gerne bei unserem Full-Service-Leasing.
Je nach Fahrzeugalter und Vertragsart können Sie Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten wählen.
Kilometerleasing:
Restwertleasing:
Das Full-Service-Leasing ist unser Rundum-Sorglos-Paket für Sie, wenn Sie sich für einen Neuwagen mit Kilometerleasing entschieden haben. Nach dem Baukastensystem können Sie zwischen verschiedenen Zusatzleistungen wählen. Hierzu zählen der Technik- oder der Tank-Service. Damit möchten wir das Leasing für Sie noch komfortabler machen. Näheres hierzu finden Sie im Bereich Full-Service-Leasing.
Der Technik-Service ist das Herzstück unseres Full-Service-Leasings. Haben Sie den Technik-Service gebucht, tragen wir die Kosten für die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie die Kosten für verschleißbedingte Reparaturen. Sie erhalten für das geleaste Fahrzeug eine Service Card, mit der Leistungen beim Händler bequem und bargeldlos beglichen werden.
Nähere Informationen zu dem Technik-Service erhalten Sie hier.
Die BDK ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um Ihre Fahrzeug-Finanzierung geht. Als zuverlässiger Partner der BDK steht Ihnen die ALD LF bei allen Themen zum Leasing eines Neu-, Jung- oder Gebrauchtwagen zur Verfügung.
Bitte informieren Sie uns bei folgenden Änderungen:
Nutzen Sie hierfür gerne unsere Onlineformulare oder unsere weiteren Kontaktwege.
Sie können bei uns Neuwagen, Jungwagen oder Gebrauchtwagen leasen.
Am Vertragsende nehmen wir das geleaste Fahrzeug zurück. Der Zustand des Fahrzeugs wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beurteilt. Hierbei werden fest vorgegebene Bewertungskriterien zugrunde gelegt. Weist das Fahrzeug Schäden auf, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus gehen, werden Ihnen die Reparaturkosten oder der festgestellte Minderwert berechnet. Damit es bei Rückgabe zu keinen Überraschungen kommt, schauen Sie in unsere Broschüre „Durchblick“. Hier sehen Sie, welche Gebrauchsspuren wir anerkennen können und welche wir berechnen müssen.
Generell ist es vorgesehen, dass das Fahrzeug beim ausliefernden Händler zurück gegeben wird. Auf Wunsch kann im Einzelfall auch ein anderer Abgabeort vereinbart werden, z.B. bei einer DEKRA-Station.
Bitte entfernen Sie alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug, stellen Sie das Multimediasystem auf Werkseinstellungen zurück und übergeben Sie das Fahrzeug in einem Zustand, der eine Besichtigung ermöglicht:
1. Innen und außen gereinigt
2. Mögliche Beklebungen sind entfernt
Zusätzlich im Vertragsumfang enthaltenes Zubehör (z. B. Winterräder, Anhängerkupplung, Dachträger, mobile Navigationsgeräte) legen Sie bei der Fahrzeugrückgabe bitte ins Fahrzeug.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit folgender Unterlagen:
1. Zulassungsbescheinigung I (bzw. ehemals Kfz-Schein)
2. Serviceheft
3. Bordbuch, ggf. Bedienungsanleitungen für vertragliches Zubehör
4. Radio-Code-Karte und Navigations-CDs/DVD
5. Bordwerkzeug
6. Tankkarten
7. Warndreieck, -weste und Verbandskasten
8. Schlüssel und Ersatzschlüssel
9. Gültige HU-/AU-Bescheinigung
Bitte geben Sie das Fahrzeug auf der ursprünglichen Rad-/ Reifenkombination zurück.
Senden Sie uns mögliche Unfall-Reparaturrechnungen und Gutachten zu, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Terminverschiebungen zur Fahrzeugrückgabe sind unverzüglich der ALD LF zu melden. Werktags können diese bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos vorgenommen werden, andernfalls entsteht eine kostenpflichtige Fehlfahrt und wird entsprechend mit dem zum Zeitpunkt der Rückführung gültigen Tarif berechnet.
Bitte teilen Sie uns folgende Informationen mit:
1. den Fahrzeugstandort
2. den Ansprechpartner nebst Telefonnummer
3. ggf. den gewünschten Abholtermin (Vorlauf der Bearbeitung ca. 7 Werktage)
4. den aktuellen Kilometerstand
5. steht das Fahrzeug auf Sommerreifen, bzw. sind zusätzliche Winterreifen
vorhanden?
6. ist das Fahrzeug zugelassen oder bereits abgemeldet?
Ja, am Ende des Leasingvertrags müssen Aufkleber und Beschriftungen von Ihnen entfernt werden. Hierzu zählt ebenfalls die Beseitigung eines möglichen Lack- oder sonstigen Schadens, der bei der Entfernung entstanden ist.
Welche Möglichkeiten zur Fahrzeugfinanzierung gibt es?
Ich hatte einen Unfall. Was muss ich tun?
Wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Kredit- oder Leasing-Finanzierung über die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH bzw. der ALD Lease Finanz GmbH. Schauen Sie gern auf unserer Seite im Bereich Finanzierung und im Bereich Leasing oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung. Sie können Ihre Schadenmeldung auch online an uns übermitteln.
Muss bei einem Autokredit immer eine Anzahlung geleistet werden?
Kann ich ein Fahrzeug auch ohne Eigenkapital finanzieren?
Wie werden Kreditentscheidungen getroffen?
Wie erfolgt die Auszahlung meines Darlehens?
Meine Schwester möchte meinen Darlehensvertrag übernehmen. Ist das möglich?
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Ist eine Vertragsverlängerung möglich?
Kann ich den Abbuchungstermin der Raten ändern?
Ich möchte meine monatliche Rate reduzieren. Ist das möglich?
Ich möchte meinen Darlehensvertrag vorzeitig ablösen. Ist das möglich?
Wann bekomme ich den Fahrzeugbrief zu meinem Fahrzeug?
Nein, eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Unsere Finanzierungslösungen Klassische Finanzierung, Schlussraten-Finanzierung und 3-Wege-Finanzierung sind Modelle, bei denen keine Anzahlung erforderlich ist. Wenn Sie jedoch eine Anzahlung leisten, reduzieren Sie den zu finanzierenden Betrag. Dadurch verringern sich Ihre monatlichen Raten.
Ja, auch das ist möglich! Schauen Sie sich unser Angebot an Finanzierungslösungen den an. Hier finden Sie zudem detaillierte Beschreibungen und weitere Informationsmaterialien.
Als Mitglied des Bankenfachverbands e.V. handeln wir nach dem Kodex der Verantwortungsvollen Kreditvergabe. Das bedeutet, dass wir Sie vor Vertragsabschluss umfangreich und verständlich informieren. Für jeden Kunden wird eine angemessene und sorgfältige Bonitätsprüfung durchgeführt, denn wir möchten, dass Sie Ihren Kredit auch zurückzahlen können.
Die Auszahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung direkt an den ausliefernden Autohändler. Haben Sie sich zudem für eine Restschuldversicherung entschieden, wird die finanzierte Versicherungsprämie direkt an den Versicherer gezahlt.
Grundsätzlich kann Ihr Vertrag nach erfolgreicher Bonitätsprüfung von einer beliebigen Person übernommen werden. Für die weiteren Details setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Vertragsbedingungen.
Die Verlängerung eines Darlehensvertrags ist nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich. Bitte beachten Sie, dass die maximale Gesamtlaufzeit 84 Monate betragen darf.
Ja, es ist möglich, den Zahlungstermin zu ändern. Wir können Ihnen wahlweise den 1. oder den 15. eines Monats anbieten.
Grundsätzlich können Sie Ihre Rate reduzieren. Das ist z. B. durch eine Sonderzahlung oder eine Vertragsverlängerung möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die max. Gesamtlaufzeit 84 Monate beträgt. Möchten Sie Ihre Raten reduzieren? Dann sprechen Sie uns an.
Selbstverständlich können Sie Ihr Darlehen vorzeitig ablösen. Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen können.
Nach Vertragsbeendigung erhalten Sie Ihre Fahrzeugdokumente schnellstmöglich zugesandt. Der Versand erfolgt mittels der Deutschen Post AG.
Welche Vorteile bietet eine Restschuldversicherung?
Der Abschluss einer Restschuldversicherung schützt sie finanziell gegen Risiken bei Tod. Ergänzen Sie Ihren Darlehensvertrag mit diesem sinnvollen Baustein und sprechen Sie Ihren Händler gezielt auf die Möglichkeit einer Restschuldversicherung an.