Mit unseren Restschuldversicherungen sichern Ihre Kunden die Rückzahlung ihres ausstehenden Kreditbetrages im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit ab – und das mit nur geringen monatlichen Beiträgen. Der ausstehende Kreditbetrag wird übernommen bzw. die Raten weiter getilgt.
Die Restschuldversicherung eignet sich für Kunden mit mittlerem persönlichen und hohem finanziellen Sicherheitsbedürfnis, die selbstständig, unbefristet angestellt oder freiberuflich tätig sind. Es können alle Kredite für Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abgeschlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).
Risiko | Absicherung mit RSVPlus | Absicherung mit RSV |
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Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Arbeitslosigkeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Todesfall | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
Leistungsfall | Versterben der versicherten Person |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Entfällt |
Leistung | Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Arbeitsunfähigkeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | 42 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig |
Leistung | Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse | Entfällt |
Leistungsfall | Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate |
Karenzzeit | 60 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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