Empfehlen Sie Ihren Kunden die GAP-Deckung: Für nur 6,– Euro zzgl. MwSt. pro Monat sichert sie im Falle eines Totalschadens die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert ab.
Mehr über die GAP-DeckungPrivate und gewerbliche Kunden profitieren gleichermaßen von unserem modularen Full-Service-Leasing und zahlen nur, was sie wirklich brauchen.
Mehr über Full-Service-LeasingJeder profitiert und jeder weiß, worauf er sich verlassen kann: Ihr Kunde auf kalkulierbare monatliche Raten und Sie auf Kunden und scheckheftgepflegte Fahrzeuge, die - beide - termingerecht zurückkommen.
Zwei Vertragsarten stehen zur Auswahl:
Kilometervertrag
Bei einem Kilometervertrag vereinbaren Sie mit dem Kunden eine Gesamtfahrleistung, die voraussichtlich über die Laufzeit erreicht wird. Diese bildet die Basis für die Kalkulation der Leasingrate. Hat der Kunde bei Vertragsende die Gesamtfahrleistung nicht erreicht, erhält er eine Rückvergütung. Wird die Gesamtfahrleistung überschritten, werden die Mehrkilometer nachberechnet.
Mit dem Zeichnen einer Rückkaufvereinbarung bei Vertragsabschluss sichern Sie sich die Möglichkeit, einen hochwertigen Gebrauchtwagen zu vermarkten. Andernfalls geht das Fahrzeug nach Vertragsablauf ohne Restwertrisiko für Sie an unseren Leasingpartner ALD Lease Finanz GmbH zurück, sofern der Restwert im definierten Rahmen liegt.
Restwertvertrag
Ausschlaggebend für die Kalkulation der Leasingrate ist bei dieser Variante der Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit. Dieser wird schon zu Beginn des Vertrags bestimmt. Parameter dafür sind das Fahrzeugalter und die angenommene Kilometerlaufleistung. Am Vertragsende liegen die Verhandlungen über den Verkauf des Fahrzeugs und die Benennung eines Käufers beim Leasingnehmer - dies können gerne auch Sie als Händler sein. Liegt der erzielte Verkaufspreis über dem vorher festgelegten Restwert, erhält der Leasingnehmer eine anteilige Vergütung. Liegt der Preis darunter, muss er den Minderwert ausgleichen.
Gut zu wissen:
Egal, ob es sich um einen Kilometer- oder einen Restwertvertrag handelt, zum Vertragsende verweisen wir den Leasingnehmer an Sie als Händler. Einigen Sie sich mit dem Leasingnehmer, bleiben wir im Hintergrund und lassen Ihnen freie Hand für Folgegeschäfte und Weitervermarktung des Leasingfahrzeugs. Geben Sie das Fahrzeug an uns zurück, beauftragen wir einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit einem Fahrzeuggutachten. Fair für uns, fair für Sie und fair für Ihren Kunden.