Gewerbliche GAP-Versicherung

GAP & GAPPlus

Kaufpreisschutz für Ihre Firmen-Pkws.


Was passiert, wenn Ihr Geschäftswagen plötzlich einen Totalschaden hat? Oder gar, wenn er gestohlen wurde? Vermutlich brauchen Sie wieder ein neues Firmenfahrzeug, am liebsten mit der gleichen Ausstattung wie vorher. Das Problem dabei ist, dass viele Kfz-Versicherungen nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs erstatten und nicht den ursprünglich gezahlten Kaufpreis. Diese Differenz müssen Sie dann selbst übernehmen.

Unsere GAP-Versicherungen gleichen die Lücke zwischen dem Zeitwert und dem Kaufpreis aus. Dadurch steht Ihnen wieder die volle Kaufpreissumme zur Verfügung, um sich einen neuen Geschäftswagen anzuschaffen. Ideal also für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige, die auch nach einem Schadenfall mobil bleiben müssen. Ebenfalls sinnvoll: Auch mitgeführtes Equipment wie eine Dachbox, Fahrradträger und weiteres ist im Schadenfall versichert.

Ihre Vorteile:

  • Erleichtert die Neubeschaffung Ihres Firmen-Pkws bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Mitgeführtes Equipment ist mitversichert
  • Hoher Schutz bei geringer Versicherungsprämie

So schließen Sie eine GAP-Versicherung ab:

  • Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit GAP-Versicherung.

GAP und GAPPlus im Vergleich

GAP: Erstattung der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Firmen-Fahrzeugs und dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis sowie einer ggf. geleisteten Anzahlung – gilt für die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit. Ab dem 25. Monat wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert Ihrer Finanzierung erstattet. Maximal bis 15.000 Euro.

GAPPlus: Erstattung der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Firmen-Fahrzeugs und dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis sowie einer ggf. geleisteten Anzahlung – gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Maximal bis 30.000 Euro.

  • Kostenübernahme eines Ersatzwagens für max. 30 Tage und max. 25,– Euro pro Tag*
  • Jährliche Anpassung der Versicherungssumme um 3 % (Aufsummierung bis max. 20 %)

Leistungen von GAP und GAPPlus

  • Abgedeckt sind der Diebstahl des Firmen-Fahrzeugs oder Totalschaden durch eigen- oder fremdverschuldeten Unfall, Brand, Explosion, Hagel und Überschwemmung.
  • Übernimmt zusätzlich die Selbstbeteiligung des Kaskoversicherers bis 1.000,– Euro.
  • Erstattung von Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt bis max. 700,– Euro.
  • Mitgeführtes Equipment ist bis zum Maximalbetrag mitversichert: Kindersitz 400,– Euro, Kinderwagen 700,– Euro, Hundebox 100,– Euro, Dachbox 300,– Euro, Fahrradträger 350,– Euro, Golfbag und Golfcaddy 300,– Euro, Gepäck (exklusive Elektrogeräte und Bargeld) 400,– Euro.
  • Bezuschussung für ein gewünschtes Fahrtraining/Fahrsicherheitstraining nach einem Unfall: bis zu 200 Euro.
  • Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit: Maximal 84 Monate.
  • Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag erhoben, auf den Netto-Darlehensbetrag addiert und in der monatlichen Rate mitfinanziert.
  • Ihr Firmen-Fahrzeug wird über die Société Générale Insurance versichert.
  • Ihr Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Kreditvertrages – jedoch frühestens ab Übergabe des versicherten Firmen-Fahrzeuges.

 Hinweis: Rechtsverbindliche Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.

Voraussetzungen für die gewerbliche GAP- und GAPPlus-Versicherung

  • Sie haben bei Versicherungsbeginn mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Erforderlich ist ferner ein abgeschlossener Finanzierungsvertrag mit der BDK.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands.
  • Ihr Betriebsfahrzeug ist in Deutschland zugelassen. Der Kaufpreis Ihres Wagens gemäß Kaufvertrag beträgt maximal 80.000 Euro.
  • GAP
    • Das Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn liegt bei maximal 8 Jahren (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
    • Bei Vertragsende ist der Dienstwagen maximal 15 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
  • GAPPlus
    • Das Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn liegt bei maximal 6 Jahren (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
    • Bei Vertragsende ist der Dienstwagen maximal 13 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).

Die GAP- oder GAPPlus-Versicherung schließen Sie zusammen mit einer BDK Finanzierung für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug bei Ihrem Autohändler ab. Ihr Verkaufsberater im Autohaus unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bei weiteren Fragen zum Produkt können Sie sich auch direkt an uns wenden.

* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.

Rechenbeispiel GAP und GAPPlus

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zur GAP-Versicherung für Ihr Geschäftsfahrzeug.

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